Die Politik soll’s richten: Dichter bauen mit weniger Hürden
Aus Diskussionen werden politische Vorstösse: Ein Jahr nach der «Zone Zukunft» 2025 finden erste der damals formulierten Massnahmen ihren Weg in die Parlamente von Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Im Fokus stehen Verdichtung, Mehrwertabgabe, eine gemeinsame Planung von Wirtschaftsflächen und schnellere Verfahren.

Politische Debatten beginnen lange bevor ein Thema an die Urne kommt. Das zeigt die «Zone Zukunft»: Am Fachkongress 2025 wurde intensiv darüber diskutiert, weshalb es in der Region Basel immer schwieriger wird, neuen Wohnraum zu schaffen, Wirtschaftsflächen bereitzustellen und grössere Areale zu entwickeln. Am Ende standen 22 konkrete Massnahmen. Einige davon kommen nun in Basel-Stadt und Basel-Landschaft als politische Vorstösse in die Parlamente.
Mehr bauen, wo es Sinn macht
Wenn wir kaum mehr auf der grünen Wiese bauen wollen, müssen wir den vorhandenen Raum besser nutzen. Nur funktioniert das nicht überall so gut, wie es könnte.
Im Baselbiet geraten deshalb die gut erschlossenen Lagen rund um die Bahnhöfe in den Fokus. Weshalb soll wenige Minuten von Basel SBB entfernt weiterhin zweigeschossig gebaut werden, wenn gleichzeitig Wohnungen fehlen? Ein Vorstoss stellt deshalb die Frage nach höheren Dichten, Aufzonungen und einer klaren Verdichtungsstrategie.
Basel-Stadt hat ein anderes Problem. Hier fehlt es weniger an Dichte als an flexiblen Möglichkeiten, bestehende Quartiere weiterzuentwickeln. Eine Motion schlägt deshalb neue Instrumente vor: Entwicklungszonen, eine «weisse Zone» für zusätzlichen Wohnraum und eine «marineblaue Zone» für Wirtschaftsflächen. Die Idee dahinter: Nicht jedes gute Projekt soll zuerst jahrelang durch ein Sonderverfahren müssen.
Damit sich Verdichtung lohnt
Basel-Stadt verlangt bei Auf- und Einzonungen eine Mehrwertabgabe von 40 Prozent. Ein politischer Vorstoss will diesen Satz auf 30 Prozent reduzieren und gleichzeitig Berechnung und Fälligkeit überprüfen. So soll mehr vom geschaffenen Mehrwert wieder ins Projekt investiert werden können.
Auch im Baselbiet ist die Mehrwertabgabe aktuell ein politisches Thema. Am 27. September stimmt die Bevölkerung über eine Neuregelung ab. Initiative und Gegenvorschlag regeln insbesondere, wie Mehrwerte aus Um- und Aufzonungen künftig abgeschöpft werden und welchen Spielraum die Gemeinden dabei erhalten.
Ein weiterer Vorstoss setzt bei der Berechnung der zulässigen Bruttogeschossfläche in Basel-Stadt an. Heute müssen bestehende oder schützenswerte Bauteile angerechnet werden, obwohl dadurch kein zusätzlicher nutzbarer Raum entsteht. Das kann dazu führen, dass weniger Fläche für zusätzlichen Wohn- oder Wirtschaftsraum bleibt. Der Regierungsrat soll deshalb prüfen, ob die Berechnung angepasst werden kann.
Basel hört nicht an der Kantonsgrenze auf
Unternehmen denken bei der Standortsuche längst über Kantonsgrenzen hinweg. Entscheidend sind geeignete und verfügbare Flächen, Erreichbarkeit, Steuern und weitere Rahmenbedingungen. Die beiden Basel stehen dabei zwar auch im Wettbewerb, bilden für Unternehmen aber einen gemeinsamen Wirtschaftsraum.
Deshalb wurden in beiden Kantonen Vorstösse zur gemeinsamen Planung von Wirtschaftsflächen lanciert. Denn während eine Firma ihren Standortentscheid manchmal innert Monaten trifft, dauert die Entwicklung einer geeigneten Fläche Jahre. Wer erst mit Planen beginnt, wenn die Anfrage da ist, hat ziemlich sicher schon verloren.
Schnellere Verfahren
Auch die Baubewilligungsverfahren waren an der «Zone Zukunft» 2025 ein grosses Thema, und der jüngste Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt zeigt, wie berechtigt die Kritik war. Doch nicht nur die Verwaltung bremst, sondern auch das Verfahren selbst. Wer heute in Basel-Stadt baut, muss nicht nur die Bewilligung abwarten, sondern auch jeden Rekurs dagegen: Eine Beschwerde hat automatisch aufschiebende Wirkung, selbst wenn sie am Ende abgewiesen wird. Eine Studie im Auftrag der Bundesämter für Raumentwicklung und Wohnungswesen zeigt, dass Einsprachen und Rekurse die häufigste Ursache für blockierte Bauprojekte sind, obwohl ein grosser Teil davon scheitert.
Ein Anzug verlangt deshalb zu prüfen, wie diese Vermutung umgekehrt werden kann: Die aufschiebende Wirkung soll nur noch auf Antrag und bei überwiegenden Interessen gewährt werden. Am Einsprache- und Rekursrecht selbst ändert das nichts. Zusätzlich soll der Regierungsrat aufzeigen, wie bestehende Regeln endlich greifen: dass nur einspricht, wer tatsächlich betroffen ist, dass die gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass aussichtslose Rechtsmittel ihre Kostenfolgen haben.
Eingereicht hat den Anzug Grossrat Lukas Faesch. Was im Bauinspektorat schiefläuft und was sich ändern muss, sagt er im Interview in dieser Ausgabe.



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