Lukas Faesch: Dreispitz läuft – doch das BGI steht noch bevor
Der Bebauungsplan Dreispitz Nord ist beschlossen – gebaut wird jedoch noch lange nicht. Denn bei den Baubewilligungsverfahren sieht Grossrat Lukas Faesch erhebliche Hürden. Zu einem kritischen Befund kommt auch der jüngste Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI). Faesch kennt beide Seiten des Planens und Bauens: Als Präsident der CMS-Stiftungskommission begleitet er eines der grössten Stadtentwicklungsprojekte Basels, als Grossrat setzt er sich für einfachere und schnellere Verfahren ein.

Herr Faesch, vorletzte Woche wurden sowohl der Bebauungsplan Dreispitz Nord als auch der Bericht der GPK zum Bau- und Gastgewerbeinspektorat im Grossen Rat behandelt. Eine gute Woche für Sie?
Ich bin sehr zufrieden. Der Bebauungsplan Dreispitz Nord ist Resultat langjähriger intensiver Vorarbeiten und zugleich grösstes Zukunftsprojekt der CMS. Speziell gefreut hat mich die grosse Wertschätzung des Grossen Rates bzw. auch der BRK, die bei der Behandlung dieses Geschäftes gegenüber der CMS zum Ausdruck gebracht wurde.
Weshalb ist Dreispitz Nord für die CMS so wichtig?
Es geht beim Projekt Dreispitz Nord einerseits um eines der bedeutendsten Stadtentwicklungsprojekte und andererseits für die CMS um die strategische Sicherung und Weiterentwicklung ihrer Ressourcen. Die CMS muss sicherstellen, dass sie auch in der Zukunft in der Lage ist, ihren testamentarisch vorgegebenen Aufgaben nachzukommen.
Was lief bei der Planung besonders gut?
Die Zusammenarbeit mit Behörden und überhaupt mit allen Playern war sehr gut und auf Augenhöhe. Es konnten ausgewogene Lösungen erarbeitet werden, die letztlich auch das Parlament überzeugten.
Wechseln wir zum BGI. Sie hören aus der Wirtschaft seit Jahren Kritik an den Baubewilligungs-verfahren. Hat der GPK-Bericht diese bestätigt?
Ja eindeutig. Dieser GPK-Bericht ist ja nicht der Ausgangspunkt für Kritik am BGI, sondern das Resultat langjähriger Kritik von verschiedenster Seite (Architekten, Mitarbeitende des BGI, Medien, Finanzkontrolle, GPK etc.).
Wo liegen die grössten Probleme?
Das BGI ist gemäss Gesetz Koordinations- und Leitbehörde. Diesen Aufgaben ist dieses Amt bisher völlig ungenügend nachgekommen. Die Koordination aller involvierten Ämter, die oft widersprechende Berichte abgeben, wurde dem hilflosen Bauherrn überlassen. Das BGI muss sich als Leitbehörde gegenüber den Fachstellen durchsetzen und für widerspruchsfreie Vorgaben inkl. Einhaltung aller Fristen sorgen.
Dazu kommt die unsägliche Tendenz des BGI zu überspitztem Formalismus. Die Orientierung nach möglichst tiefen Rekurs- und Beschwerdequoten ist bei hoheitlichem Handeln der falsche Ansatz.
Ein weiterer Missstand ist die ganze Problematik mit den Fristen. Zwar ist die Erfüllungsquote innert Frist gestiegen: aber bei massiv sinkenden Baugesuchen. Gleichzeitig ist die Zahl der bearbeiteten Fälle pro Mitarbeitenden gesunken. Dazu kommt diese Trickserei mit Zwischenberichten für Bagatellen, die sich mit einem Telefonat lösen liessen, nur um Fristen neu laufen zu lassen.
Was erwarten Sie von einer neuen Leitung?
Kundenorientiertheit, Augenmass und Ausschöpfen des vorhandenen Ermessensspielraumes sind gefragt. Oder einfach ausgedrückt: Ermöglichen statt Verhindern!
Einsprachen und Rekurse sind wichtige Rechte. Ist die Balance verloren gegangen?
Auf jeden Fall. Die CMS hat weitere grosse Projekte vor, die wir voranbringen wollen. Gleichzeitig werde ich mich politisch dafür einsetzen, dass Planungs- und Bewilligungsverfahren einfacher und schneller werden; einen ersten Anzug dazu habe ich eingereicht. Und ich werde genau hinschauen, wo Verwaltung und Verfahren unnötige Hürden schaffen.
Dreispitz Nord wird nicht das letzte grosse Projekt der CMS sein. Werden Sie sich weiter für einfachere Verfahren einsetzen?
Auf jeden Fall. Die CMS hat weitere grosse Projekte vor, die wir voranbringen wollen. Gleichzeitig werde ich mich politisch dafür einsetzen, dass Planungs- und Bewilligungsverfahren einfacher und schneller werden. Und ich werde genau hinschauen, wo Verwaltung und Verfahren unnötige Hürden schaffen.
Christoph Merian bestimmte 1857 im Einverständnis mit seiner Frau Margaretha die Stadt Basel nach deren Tod zur Erbin seines Vermögens. Die Erträge sollten gemeinnützigen Aufgaben dienen - der «Linderung der Noth und des Unglückles» und der «Förderung des Wohles des Menschen». Nach Christoph Merians Tod 1858 verwaltete Margaretha das Vermögen bis zu ihrem Tod 1886. Erst danach trat die Christoph Merian Stiftung in Kraft.
Zum Erbe gehörte auch der Dreispitz, den Christoph Merian zusammen mit weiteren Landflächen ab 1824 erworben hatte. Bis heute bildet der Grund- und Immobilienbesitz die wirtschaftliche Basis der CMS. Mit den daraus erwirtschafteten Mitteln finanziert sie ihre gemeinnützige Fördertätigkeit in Basel. Die Entwicklung des Dreispitz sichert damit auch die finanziellen Grundlagen, um den Auftrag von Christoph und Margaretha Merian langfristig weiterzuführen.



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