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Jubel zur neuen Wohnraumschutz-verordnung. Oder doch nicht?

  • Fabian Halmer
  • Jun 30
  • 1 min read

Fabian Halmer, Geschäftsleitungsmitglied Holinger Moll Immobilien und Präsident SVIT beider Basel, äussert sich in dieser Kolumne zum Entscheid der städtischen Regierungsrats.

Fabian Halmer äussert sich zum Wohnschutz
Fabian Halmer äussert sich zum Wohnschutz

Der Regierungsrat Basel-Stadt hat die neue Wohnraum-schutzverordnung verabschiedet. Und wir freuen uns worüber? Genau – darüber, dass wir wieder auf Wunsch der Mieterschaft Geschirrspüler einbauen dürfen, ohne dafür ein mehrseitiges Meldeverfahren auszufüllen und eine Bewilligung einzuholen. Natürlich verzichten wir weiterhin auf eine Erhöhung des Mietzinses für diese Investition. 

 

Und dennoch; Wir dürfen uns in gewissen Punkten über die Anpassungen der Verordnung freuen. Sie bringt verschiedene Vereinfachungen und insbesondere mehr Planungs-/Rechtssicherheit. Vor allem beim Melde- und einfachen Bewilligungsverfahren. 

 

Weniger überzeugend ist das umfassende Verfahren. Die neue Verknüpfung von Klimapolitik und Wohnschutz führt zu unverhältnismässigen Auflagen. Wer heute die Haustechnik erneuern will, muss oft gleich die gesamte Gebäudehülle sanieren – unabhängig von Zustand oder Wirtschaftlichkeit. Das gefährdet Investitionen für energetisch sinnvolle Erneuerungen, statt sie zu fördern.

 

Positiv stimmen mich erste Gerichtsurteile, die zunehmend zugunsten der Eigentümerschaft ausfallen. Sie zeigen: Die rechtliche Grundlage des Wohnschutzes steht nicht auf festem Fundament. Hier braucht es Mut, Klarheit zu schaffen – auch mit weiteren Präzedenzfällen. Die Gerichtsurteile zeigen in aller Deutlichkeit, dass reine Ideologie zum Glück noch keine durchsetzende Gesetzgebung schaffen kann. Im Gegenteil, die Sachlichkeit der Entscheide liest sich umso überzeugender, je höher die Gerichtsinstanzen gehen. 

 

Ein Schritt vorwärts – aber nicht ohne Stolpersteine. In diesem Sinne: Basel vorwärts!

 

 
 
 

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