Praxis der Basler Wohnschutzkommission
- Basel.vorwärts
- Mar 18, 2024
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Die Wohnschutzkommission (WSK) Basel-Stadt publiziert ihre Entscheide, um die Praxis zur Umsetzung des Wohnschutzes transparent zu machen. Auf ihrer Homepage werden die Verfügungen publiziert. Damit tritt sie dem Vorwurf, willkürliche Entscheide zu treffen, entgegen. Die Entscheide zeigen auch, wie einschneidend die Umsetzung des Wohnschutzes für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Mietende und das lokale Handwerk sein können.

Fabian Halmer, Partner der Holinger Moll Immobilien AG, und der auf Immobilienrecht, Mietrecht, Stockwerkeigentum und Vertragsrecht spezialisierte Jurist, Michel de Roche, haben die Praxis der WSK kritisch angeschaut mit einem Beitrag auf LinkedIn anhand eines Beispiels exemplarisch analysiert.
In diesem Fall wünscht sich die Mieterschaft den Einbau einer neuen Küche in ihrem Zuhause. Die Kosten für den Einbau dieser neuen Küche belaufen sich auf rund 50'000 Franken. Mietende und Vermieterschaft einigen sich darauf, dass die Kosten von der Eigentümerin übernommen werden, die Mieterschaft dafür einen Mietzinsaufschlag von 120 Franken pro Monat akzeptiert. Beide Parteien sind mit diesem Vorgehen einverstanden und zufrieden.
Diese Arbeiten müssen nach neuer Gesetzgebung von der WSK genehmigt werden - was diese erfreulicherweise auch gemacht hat. Doch die Ernüchterung folgt kurz darauf; die WSK reduziert die vorgesehene Mietzinserhöhung von 120 Franken pro Monat auf 12 Franken pro Monat - und das, obwohl die neue Küche Wunsch der Mieterschaft war und sich die Parteien auf eine für beide Seiten passende Mietzinserhöhung geeinigt haben.
Die Begründung? Die WSK geht davon aus, dass ein Grossteil dieser Arbeiten nicht mit den Interessen der überwiegenden Bevölkerung konform sind. Dass der Umbau aber im Interesse und auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Mietpartei geschieht, scheint demnach nicht wichtig genug zu sein. Der Gesetzgeber stellt in diesem Fall das Interesse der Bevölkerung des Kanton Basel-Stadt über das Interesse der direkt betroffenen Parteien.
Sie können sich das ausrechnen: Die Vermieterschaft wird auf dieser Basis die 50'000 Franken nicht ausgeben, die Mieterschaft auf ihren Wunsch nach einer neuen Küche verzichten. Neben den beiden direkt betroffenen Parteien verliert auch eine Schreinerei einen attraktiven Auftrag. Siegerinnen oder Sieger lassen sich mit diesem Entscheid keine finden.
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